1437 erwarb die Stadt Wittstock 80 Quadratkilometer Wald, Busch- und Kulturland von der Kotze, später Wittstocker Heide, vom Kloster Kampen bei Köln. Nachdem auch Wittstock 1445 die feudalrechtlichen Ansprüche der Mecklenburger hatte anerkennen müssen und Dorf und Gemarkung Kieve sowie das Gut Mönchshof wieder abtreten musste, sah man sich von Seiten des Magistrats genötigt die Dörfer nicht mehr neu besetzen und bewirtschaften zu lassen.
Die nun auf etwa 60 Quadratkilometer reduzierte Heide verwilderte und diente zur Viehmast und als Holzlieferant für beide Seiten. Das inzwischen für die Verwaltung des Gebietes und der Domanialdörfer eingerichtete Amt Wredenhagen behielt sich dieses Rechte als altangestammt vor. Ebenso bestehen die Herzöge weiterhin auf das Jagdrecht.
Als kommunaler Besitz der Stadt Wittstock auf mecklenburgischem Territorium, befand sich die Wittstocker Heide in einer schwierigen rechtlichen Lage. Die Landesgrenze südlich von Wredenhagen lag weiterhin an der Dosse und am Daberbach. Um 1440 errichtet die Stadt Wittstock dort die Daberbrug für ihren Forstbeamten, den „Heidereiter“.
In Sachen Holzeinschlag, Schweine- und Rindermast kam es im Laufe der Zeit immer wieder zu Reibereien, die man in Vergleichen zu regeln versuchte. Im letzten Vergleich von 1671 einigte man sich auf eine einseitige, die Stadt Wittstock begünstigende Regelung, die der mächtige „große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm mehr oder minder diktierte. Von der mecklenburgischen Seite zähneknirschend anerkannt, jedoch nicht immer eingehalten, bestand dieser Vergleich immerhin bis 1840, wohl auch dadurch begünstigt, weil das Amt Wredenhagen von 1734 bis 1786 an Preußen verpfändet war. Inhalt des Vergleiches war, das Wredenhagen nur noch einen eingeschränkten Anspruch auf die Schweine- und Rindermast in der Heide hatte. Wurden mehr als die zugelassenen 180 Tiere in der Hauptmastzeit in der Heide angetroffen, durften die städtischen Beamten sie pfänden. Auch für die Ausfuhr von Bauholz hatte Wredenhagen nur den Dienstag zur Verfügung. Brennholz war von Montag bis Mittwoch zu verfrachten.
Kein Mecklenburger, außer den vom Amt legitimierten, durften die Heide betreten.
Nach Rückkauf des Pfandes entwickelte sich die Wittstocker Heide verstärkt zur „Schmugglerheide“. Ihre schwer kontrollierbaren Wege und Pfade boten zum schmuggeln von verbotener Ware ideale Bedingungen, um illegal über die Grenze zu kommen. Erst 1840, mit dem endgültigen Verkauf des für den Amtstandort Wredenhagen so bedeutsamen Heidelandes, dessen 1671 festgelegte Nutzungsrechte man mit dem Pfandrückkauf 1787 wieder teuer hat bezahlen müssen, vollzog sich dann für die damals nicht unerhebliche Summe von 65 000 Taler die Grenzverschiebung nach Norden, zum heutigen Grenzverlauf.
Zollerhebungen in der Wittstocker Heide um 1792 sorgten für viel Ärger auf beiden Seiten. Das Preußische Hauptzollamt Wittstock mit Nebenstelle erhob Zoll für Einfuhr und Transitlieferungen, wie z.B 1792, wo 41 Fuder Bauholz mit 300 Pferden nach Wredenhagen gehen. Dafür werden 3 Reichstaler, 23 Silbergroschen und 3Pfennig Zoll erhoben.
Weiterhin überliefert:
Der Amtmann von Lehsten fragte damals beim Zollamt in Wittstock und beim Ministerium in Berlin nach, warum für den Transit von Wredenhagen nach Rossow Zoll bezahlt werden muss? Der Amtmann von Wredenhagen hält dieses als lästig und wirtschaftlich hinderlich. Eine Aussetzung wird vom Zollamt Wittstock abgelehnt. Das Preußische Finanzministerium in Berlin zeigte sich großzügig und genehmigte die Durchfuhr von 1000 Klafter Bauholz von Rossow nach Wredenhagen.
Als in Neuhof eine neue Scheune gebaut wird, werden für die Stein- und Holztransporte von Goldbeck 10 Reichstaler gebühren erhoben.
Das Amt Wredenhagen hatte seit 1671 für 180 Mastscheine ein Weiderecht in der Wittstocker Heide. Aber, zu Zeiten Krügers wird der Büdner Hans Lampe aus Wredenhagen beim Austreiben aus der Heide verhaftet und eingesperrt. Er musste an Eidesstatt erklären, dass er nur 178 Tiere ein- und ausgetrieben hat. Er war damals froh als er seine 178 Mastschweine in der Heide zusammen hatte, um diese nach Wredenhagen zu treiben. Aber für 2 Schweine musste er Eingangszoll nach entrichten.
Auf Bitten des Magistrats von Wittstock ermahnte 1817 Großherzog Friedrich Franz die Bewohner seines Amtes Wredenhagen, die Schutzgebiete, zum Schutz des Aufwuchses durch Verbisschäden in der Heide zu schonen. Diese sollten durch Schafe oder Schweine nicht behütet werden.
In der Zeit von 1457 bis 1832 kam es immer wider zu Grenzstreitigkeiten zwischen dem Amt Wredenhagen und der Stadt Wittstock. Durch „Grenzwanderungen“ die in Protokollen festgehalten wurden versuchte man die Streitigkeiten zu beheben. Und am 15. und 16 September 1793 kam es sogar zu einer Generalgrenzbesichtigung. Über Teilnehmer und Streckenverlauf wurde ein Protokoll erstellt, das beide Seiten vor Ort unterschrieben und siegelten. In diese Protokolle kann im Archiv der Gemeinde Wredenhagen Einsicht genommen werden.